Basel II PDF Drucken E-Mail

Mit dem Stichwort "Basel II" wird die Diskussion um die Neugestaltung der Eigenkapitalvorschriften der Kreditinstitute bezeichnet. Diese Diskussion hatte der Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht mit der Vorlage eines Konsultationspapieres im Juni 1999 eröffnet . Ziel von "Basel II" ist es, die Stabilität des internationalen Finanzsystems zu erhöhen. Dazu sollen die Risiken im Kreditgeschäft besser erfasst und die Eigenkapitalvorsorge der Kreditinstitute risikogerechter ausgestaltet werden. Das bedeutet im Kern, dass die Kreditinstitute zukünftig umso mehr Eigenkapital vorhalten sollen, je höher das Risiko des Kreditnehmers ist, an den sie einen Kredit vergeben. Heute spielt dagegen die Bonität der Unternehmen in den aufsichtsrechtlichen Eigenkapitalregeln keine Rolle:

Banken und Sparkassen müssen jeden Firmenkredit mit einem einheitlichen Satz von acht Prozent ihres Eigenkapitals unterlegen. Zwar geht es bei dieser Diskussion zunächst nur um die Eigenkapitalvorschriften für Kreditinstitute. Mittelbar werden jedoch auch deren mittelständische Firmenkunden von diesen Veränderungen betroffen sein. Insofern hat sowohl die kreditgebende wie auch die kreditnehmende Wirtschaft ein Interesse an einer angemessenen Neuregelung. Die IHK-Organisation hat sich über den Deutschen Industrie- und Handelskammertag (DIHK) in die Diskussion um "Basel II" mit mehreren Stellungnahmen eingebracht.

Der DIHK hat sich stets dafür eingesetzt, dass es im Zuge der Reform nicht zu einer unangemessenen Verteuerung der Finanzierungskonditionen des Mittelstandes kommt. Auch sollten bei der Neuregelung die gewachsenen Finanzierungsstrukturen in Deutschland berücksichtigt werden. Insgesamt plädierte der DIHK dafür, mit einfachen Regelungen den regulierungsbedingten Aufwand bei allen Beteiligten gering zu halten. Mit "Basel II" sollte kein komplexes, intransparentes Regulierungsdickicht entstehen. Dies ist – im Rückblick auf das inzwischen verabschiedete Regelwerk – nicht ganz gelungen. Der Basler Ausschuss für Bankenaufsicht hat am 10. Juli 2002 Elemente von Basel II beschlossen, die für den Mittelstand bedeutsam sind.

Mit dieser Übereinkunft, die sich nun auch in der Endfassung des Baseler Akkords vom 26. Juni 2004 wiederfindet, kommt der Ausschuss wesentlichen Forderungen des DIHK entgegen:

  •  Kredite an kleine und mittlere Firmenkunden, die ein Gesamt-Kreditvolumen von weniger als einer Million Euro bei dem jeweiligen Kreditinstitut aufweisen, können - analog zum Privatkundengeschäft - von dem Kreditinstitut in einem Portfolio zusammengefasst und mit einer geringeren Eigenkapitalsumme als bisher unterlegt werden (so genannte Retail-Portfolios).
  • Bei Krediten an Unternehmen mit bis zu 50 Millionen Euro Jahresumsatz und einem Gesamt-Kreditvolumen über einer Million Euro bei dem jeweiligen Kreditinstitut wird im internen Rating-Ansatz die Gewichtung des Kreditausfallrisikos von der Unternehmensgröße abhängig gemacht. Je kleiner das Unternehmen, desto größer ist der Abschlag vom Kreditausfallrisiko. Mit verminderter Risikogewichtung nimmt auch die Höhe des vom Kreditinstitut zu unterlegenden Eigenkapitals ab.
  • Auf die sich nach dem bankinternen Rating ergebende Eigenkapitalunterlegung    werden zukünftig bei längerer Kreditlaufzeit Zuschläge erhoben, sofern das betreffende Unternehmen nicht in das "Retail-Portfolio" fällt. Ausnahme: Die nationale Finanzaufsichtsbehörde nimmt ein ihr durch die Neuregelung eingeräumtes Wahlrecht wahr und stellt Kredite an Unternehmen mit einem Jahresumsatz und einer Bilanzsumme von unter 500 Millionen Euro von den Zuschlägen frei. Die deutsche Aufsichtsbehörde (Bundesamt für Finanzdienstleistungsaufsicht, BAFin) hat angekündigt, von diesem Wahlrecht Gebrauch zu machen.

Das Regelwerk von Basel II wird ab dem Jahresbeginn 2007 für die Kreditinstitute verbindlich, gestaffelt nach den zur Anwendung kommenden Rating-Verfahren:

Institute, die den so genannten Standardansatz sowie den "einfachen bankinternen Rating-Ansatz (IRB)" verwenden wollen, fallen ab dem 31. Dezember 2006 unter die neuen Regeln. Für Institute, die die Bonität ihrer Kreditkunden nach dem "fortgeschrittenen IRB-Ansatz" bewerten wollen, kommen die neuen Vorschriften nach Übereinkunft im Baseler Ausschuss erst ein Jahr später zur Geltung.

Die Europäische Kommission hat auf Basis des abschließenden Baseler Akkords inzwischen einen korrespondierenden Richtlinienentwurf vorgelegt, der die EU-Legislative bis 2005 passieren soll. Nach erfolgter Umsetzung der EU-Richtlinie in nationales Recht sollen die neuen EU-weiten Eigenkapitalvorschriften – ebenfalls nach Rating-Verfahren gestaffelt – parallel zu den Baseler Regeln in Kraft treten. Die Einführung der neuen Eigenkapitalregeln beschleunigt den Wandel im Bereich der Unternehmensfinanzierung. Darauf muss sich insbesondere der Mittelstand mit seiner Finanzierungsstrategie einstellen:

Wer sich mit Fragen der Finanzierung aktiv auseinandersetzt, schneidet bei Verhandlungen um Konditionen besser ab. Wer bei allen Entscheidungen über Investitionen und Finanzierung auch die Rückwirkungen auf die Bonität seines Unternehmens beachtet, sichert sich zugleich auch günstige Finanzierungskonditionen. Dazu kann auch ein externs Rating nützlich sein.